Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für die Erbringung von Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Dagmar Kinter in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftragstellers unter https://tools.kassenklingeln.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Dagmar Kinter nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Dagmar Kinter ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Dagmar Kinter sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrags oder schriftliche Auftragsbestätigung an Dagmar Kinter zustande, außerdem dadurch, dass Dagmar Kinter mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Dagmar Kinter kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
(2) Angebote von Dagmar Kinter haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Zustellung.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden im Bereich der Suchmaschinenoptimierung, Onlineshop- Beratung, Onlineshop-Management, Suchmaschinenoptimierung, Usability/ Conversion Optimierung auf der Internetplattform etsy.com entsprechend der konkreten Auftragserteilung.
(2) Hierbei schuldet Dagmar Kinter lediglich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, ein Erfolg ist nicht geschuldet.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von Dagmar Kinter, sonst das Angebot von Dagmar Kinter. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Dagmar Kinter sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Dagmar Kinter oder des Kunden.
(4) Dagmar Kinter erbringt – sofern nicht abweichend vereinbart – alle Leistungen nach dem in Deutschland aktuellen Stand der Technik.
(5) Die Veröffentlichung eines Angebotes und deren Positionierung in den Suchergebnissen auf etsy.com liegen allein im Ermessen von Etsy Ireland UC. Dagmar Kinter schuldet deshalb weder die Aufnahme eines Angebotes in die Ergebnisliste der Suche auf Etsy.com noch das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung des Angebotes durch Etsy.
(6) Dagmar Kinter ist nicht dafür verantwortlich, auf welche Keywords optimiert wird. Eine inhaltliche oder rechtliche Bearbeitung oder Prüfung von Material des Kunden oder des Kundenangebotes wird nicht geschuldet, bestehende Keywords des Kunden wird Dagmar Kinter nicht auf deren Rechtmäßigkeit hin untersuchen. Vielmehr hat der Kunde sicherzustellen, dass durch sein Angebot keine Rechte Dritter verletzt bzw. im Übrigen alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Kunde darf nur Keywords und Marken verwenden, zu deren Verwendung er berechtigt ist und deren Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Eine rechtliche Überprüfung der vorgeschlagenen Keywords, insbesondere auf kennzeichenrechtliche Risiken, wird nur bei besonderer Vereinbarung auf Kosten des Kunden durch einen von Dagmar Kinter hierfür heranzuziehenden Rechtsanwalt durchgeführt.
(7) Der Vertrag kommt zustande mit:
Dagmar Kinter
Watstr. 31
14770 Brandenburg

§ 4 Subunternehmer und Konkurrenzausschluss

(1) Es ist Dagmar Kinter gestattet, die Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.
(2) Dagmar Kinter kann, sofern nichts anderes in dem Auftrag vereinbart wurde, für Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen arbeiten. Es ist dem Kunden bekannt, dass Dagmar Kinter möglicherweise auch die Webseiten von direkten und indirekten Konkurrenten des Kunden betreut, dabei ähnliche oder gleiche Suchbegriffe für die Optimierung in den Suchergebnissen betreut und somit gewisse Keywords und Backlinks für mehrere Kunden zum Einsatz kommen können. Ebenso besteht keine Exklusivität in Sachen Conversion-Optimierung. Der Kunde kann aus Geschäftsbeziehungen von Dagmar Kinter mit Konkurrenten keine Ansprüche gegen Dagmar Kinter geltend machen.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen

(1) Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Dagmar Kinter schriftlich als verbindlich bezeichnet. Dagmar Kinter kann Teilleistungen erbringen, soweit die geleisteten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
(2) Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Dagmar Kinter durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Leistungshindernisses. Zu diesen Umständen zählen u.a. auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt, etc.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Verträge haben die jeweils vereinbarte Mindestvertragsdauer von ein, zwei, 6 oder 12 Monaten. Sie verlängern sich automatisch nach Ende der Mindestvertragsdauer um 1 Monat.
(2) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. §323 Abs.2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(3) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Der Kunde kann einen geschlossenen Vertrag mit Dagmar Kinter in der gesetzlich festgelegten Widerrufsfrist binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(2) Der Widerruf hat in schriftlicher Form per Mail, Fax oder Post mit gültiger Unterschrift binnen der Frist bei Dagmar Kinter, Watstr. 31, 14770 Brandenburg einzugehen.
(3) Ausschlaggebend ist das Datum der Vertragsunterschrift und das Datum des Poststempels/E-Mail.
(4) Bis zum Widerruf erbrachte Leistungen seitens Dagmar Kinter sind vom Kunden gemäß dem vertraglich Vereinbarten zu vergüten.

§ 8 Vergütung, Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Vergütung versteht sich brutto inklusive gültigen gesetzlichen MwSt.von derzeit 19 %.
(2) Vereinbaren die Vertragsparteien Vorauszahlungen, so sind diese jeweils am Ersten des Monats fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(3) Der Kunde kann nur mit von Dagmar Kinter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dagmar Kinter an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und bzgl. unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich Dagmar Kinter bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erfüllung notwendig sind. Falls die erbrachte Mitwirkungsleistung nicht ausreicht, kann Dagmar Kinter die Mitwirkung des Kunden schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist einfordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist Dagmar Kinter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu beenden. In diesem Fall behält Dagmar Kinter den bis dato angefallenen Teil des vereinbarten Vergütungsanspruches. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz von Dagmar Kinter bleiben hiervon unberührt.
(2) Bei der Durchführung der Optimierungsmaßnahmen durch Dagmar Kinter kann es möglich sein, dass der Kunde Änderungen seines online-Angebotes auf etsy durchführen muss. Hierbei hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Dagmar Kinter vorgeschlagenen Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit ihm hierfür das technische Knowhow fehlt, kann der Kunde hierfür Dritte mit der Durchführung beauftragen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Mehrfach-Registrierungen vorzunehmen, um die kostenlosen Testangebote von Dagmar Kinter mehrfach in Anspruch zu nehmen. Sollte der Kunde gegen diese Pflicht verstoßen, ist Dagmar Kinter berechtigt, die betreffenden Verträge fristlos zu kündigen und den Kunden von der weiteren Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszuschließen.

§ 10 Mängel

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Leistungen und Teilleistungen von Dagmar Kinter binnen 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Nur innerhalb dieser Frist sind ggf. kostenfreie Berichtigungen möglich. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen. Nach Ablauf der Frist müssen nachträgliche Änderungen, zum im Vertrag festgelegten Stundensatz für Zusatzarbeitsaufwand, vergütet werden. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen.
(2) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme der Leistung.

§ 11 Haftung

(1) Die Ansprüche gegen Dagmar Kinter auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegenden Klauseln.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Dagmar Kinter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Dagmar Kinter beruhen, haftet Dagmar Kinter unbeschränkt.
(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Dagmar Kinter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dagmar Kinter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei der Verletzung der Kardinalspflicht ist die Haftungssumme mäßig beschränkt auf drei Monatsentgelte.
(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Dagmar Kinter
(7) Dagmar Kinter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen) auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass sie vor einem Zugriff durch Dritte im üblichen Maß geschützt sind.
(2) Dagmar Kinter darf den Kunden als Referenzkunden benennen.

§ 13 Datenschutz

Dagmar Kinter verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden wie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort ist Watstr. 31 in 14770 Brandenburg
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so sind alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich von den Gerichten zu entscheiden, die für den Hauptsitz der Dagmar Kinter zuständig sind. Dagmar Kinter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen

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